Inhalt
- 1 Das Bestellerprinzip spaltet die Branche
- 2 Christian Lindner
- 3 Chris Kühn
- 4 Kathrin Appler
- 5 Jan Engelhardt
- 6 Jürgen Michael Schick
- 7 Jürgen Kriegisch
- 8 Thomas Aigner
- 9 Matthias Pink
- 10 Dr. Thomas Beyerle
- 11 Prof. Dr. Michael Voigtländer
- 12 Thomas Zabel
- 13 Alexander Wiech
- 14 Thomas Meyer
- 15 Roland Kampmeyer
- 16 Nikolai Roth
- 17 Lars Bergmann
- 18 Björn Gauger
- 19 Thorsten Hausmann
- 20 Dr. Konstantin Kortmann
Das Bestellerprinzip spaltet die Branche
Kaum ein Thema der Immobilienpolitik wird in der Immobilienbranche so heiß diskutiert wie die mögliche Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienverkauf. Die Argumente dafür und dagegen sind vielfältig.
Das sagen die Gegner
Jürgen Michael Schick vom IVD gibt zu bedenken, dass der Makler beim Bestellerprinzip ausschließlich die Interessen des Verkäufers vertreten müsste und daher den Käufer kaum objektiv beraten könnte.
Um für den Käufer die Kaufnebenkosten zu senken, wäre es Schick zufolge sinnvoller, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren. Denn zumindest in angespannten Wohnungsmärkten würden Immobilienverkäufer die Maklerprovision auf den Preis der Immobilie aufschlagen. Käufer hätten somit nichts gewonnen.
Christian Lindner von der FDP sieht die Gefahr, dass der Verkäufer künftig die Maklerkosten einfach auf den Kaufpreis aufschlägt und Käufer dadurch noch mehr belastet werden. Als echte Entlastung schlägt er einen Freibetrag von 500.000 Euro auf die Grunderwerbsteuer vor.
Und das erwidern die Befürworter
Ganz anders sieht es Chris Kühn von Bündnis 90/Die Grünen. Er findet, dass auch beim Immobilienkauf gelten muss: Wer bestellt, der zahlt. Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln ist ebenfalls für das Bestellerprinzip. Ihm zufolge werde es aufgrund des Wettbewerbs zu einer sinkenden Maklerprovision kommen. In den Niederlanden gelte schon sehr lange das Bestellerprinzip und die Maklercourtage liege hier nur noch zwischen 1% und 2%.
Aber auch von den direkt betroffenen Immobilienmaklern sind einige für das Bestellerprinzip. So zum Beispiel Roland Kampmeyer oder Thorsten Hausmann. Nikolai Roth vom Online-Makler Maklaro hofft, dass durch das Bestellerprinzip ein Selektionsprozess angestoßen wird, bei dem am Ende die besten Makler übrigbleiben. Auch Thomas Zabel erhofft sich dadurch eine Professionalisierung der Vermittlerbranche.
Lesen Sie in der Folge alle ausführlichen Statements von Marktteilnehmern wie Thomas Beyerle von Catella, Matthias Pink von Savills, Konstantin Kortmann von JLL, Alexander Wiech von Haus & Grund Deutschland, Jürgen Kriegisch von Part-B, Thomas Aigner von Aigner Immobilien, Thomas Meyer von Wertgrund, Lars Bergmann von Immovation, Björn Gauger von Immofux, Kathrin Appler von realbest oder Jan Engelhardt von 123makler.de.
Was halten Sie vom Bestellerprinzip?
Befürworten Sie das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf oder sind Sie dagegen? Welche Argumente finden Sie nachvollziehbar? Am Ende dieses Beitrags können Sie einen Kommentar hinterlassen.
Christian LindnerBundesvorsitzender der FDP |
Chris KühnSprecher Bau- und Wohnungspolitik |
Kathrin ApplerChief Real Estate Officer (CRO) bei realbest |
Daher ist das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf kontraproduktiv und dürfte wohl auch nicht so schnell als Gesetz kommen. Wer ernsthaft die hohen Kaufnebenkosten senken will, sollte vielmehr über eine Absenkung der Grunderwerbsteuer beim Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum nachdenken – und diese idealerweise bundesweit einheitlich begrenzen. Damit lässt sich der erhöhte Kapitalbedarf auf Käuferseite weitaus zielführender entschärfen. Hingegen könnte die Einführung des Bestellerprinzips sogar zu einer finanziellen Mehrbelastung führen, da Käufer aufgrund der höheren Kaufpreise letztlich auch mehr Grunderwerbsteuer zahlen müssten.“
Jan EngelhardtGeschäftsführer von 123makler.de |
Wenn nun ein Bestellerprinzip im Immobilienverkauf diskutiert wird, so ist zu fragen, was damit bezweckt werden soll:
Die reine Besserstellung des Käufers zuungunsten des Verkäufers ist kein gesellschaftliches Anliegen von solcher Wichtigkeit, dass hierfür ein Eingreifen des Gesetzgebers erforderlich wäre. Denn die immense Nachfrage nach Immobilien in deutschen Großstädten stammt keinesfalls von kleinen, schützenswerten Sparern. Vielmehr geht sie auf den Ankaufwillen großer Fonds und Privatvermögen zurück, die hier ohne ersichtlichen Grund einen finanziellen Vorteil erhielten.
Geht es hingegen darum, die Arbeit von Immobilienmaklern hinsichtlich Preis und Qualität besser zu regulieren, so ist dies grundsätzlich wünschenswert. Aber das Bestellerprinzip ist dafür eine stumpfe Klinge, der auch noch der Griff fehlt: Die Maklerkosten können problemlos über einen höheren Immobilienpreis umgelegt werden. Die Qualität der Maklerleistung wird nicht im Geringsten transparenter und auch nicht über Ausbildungsstandards angehoben.“
Jürgen Michael SchickPräsident vom Immobilienverband Deutschland IVD |
Bei Kaufimmobilien handelt es sich ohnehin um eine andere Situation als auf dem Mietwohnungsmarkt. Mieter sind schutzbedürftig, weil sie typischerweise gegenüber dem Vermieter der sozial Schwächere sind. Dem trägt das BGB durch das soziale Mietrecht Rechnung. Der Käufer einer Wohnung ist jedoch nicht schutzbedürftig, weil er im Verhältnis zum Verkäufer nicht der sozial Schwächere ist.
Statt das Bestellerprinzip auszuweiten, wäre es sinnvoller, die Grunderwerbsteuer zu senken. Dieser Aspekt kommt auch bei der Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zu kurz. Darin wird vermutet, dass Immobilienkäufer durch die Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienkauf entlastet würden. Wenn der Makler die Provision jedoch ausschließlich vom Verkäufer verlangen darf, wird der Verkäufer diese Kosten auf den Immobilienpreis aufschlagen, soweit es der Markt zulässt. Das gilt jedenfalls in den Gebieten mit einem Nachfrageüberhang. In anderen Gebieten ist es bereits jetzt so, dass in der Regel der Verkäufer die Maklerprovision trägt. Die Immobilienpreise würden steigen und der Käufer müsste in der Folge einen höheren Betrag an Grunderwerbsteuern bezahlen. Einziger Nutznießer ist der Staat, weil sich die Bemessungsgrundlage für die Steuer auch noch um die Provision erhöhe.“
Jürgen KriegischGeschäftsführer von PART-B Immobilien GmbH |
Der Transparenzverlust wäre nicht weiter schlimm, wenn der Käufer den Makler aufgrund des Bestellerprinzips nicht mehr zahlen müsste. Das ist allerdings der entscheidende Irrglaube der Politik. In der Realität wird der Verkäufer die Immobilie einfach entsprechend teurer anbieten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Das hätte wiederum zur Folge, dass die Immobilienpreise in Deutschland künstlich in die Höhe getrieben werden. Immobilienkäufer würden durch das Bestellerprinzip sogar noch stärker belastet statt entlastet. Denn durch den höheren Preis müssten sie auch mehr Grunderwerbsteuer zahlen. Auch die Beurkundungskosten und Grundbuchkosten sind vom Kaufpreis abhängig und dann entsprechend höher. Somit wäre das Bestellerprinzip für Immobilienkäufer ein Bärendienst.“
Thomas AignerGeschäftsführer von Aigner Immobilien GmbH |
Und um von all diesen Versäumnissen und Verteuerungen abzulenken, die der Staat alleine zu verantworten hat und weil das mit dem Bestellerprinzip bei der Vermietung so ein Erfolg ist, auf dem die SPD sich gerne heute noch ausruht, macht man mal kurz wieder eine populistische Maklerregulierung. Kommt immer gut beim Wähler an und die Makler wählen ohnehin weder CDU/CSU noch SPD. Also eine Gruppe ohne Lobby und es ist kein Kollateralschaden zu erwarten.
Inwiefern dies dann – wenn es denn kommt – ähnliche Effekte wie das Bestellerprinzip bei der Vermietung für die Branche hat und als Nebeneffekt die Professionalisierung der Vermittlerbranche vorantreibt und professionell agierende Marktteilnehmer mehr Marktanteile bekommen, bleibt abzuwarten.
Ich für meinen Teil bin gegen die weitere Marktregulierung – nicht nur im Bereich der Maklerprovisionen. Letztlich wird dies – ganz unabhängig von der Maklerbranche – nur die Industrialisierung und Globalisierung beschleunigen. Das Individualgeschäft bleibt auf der Strecke.“
Matthias PinkHead of Research Germany |
Dr. Thomas BeyerleGeschäftsführer |
Allerdings darf Eines nicht vergessen werden: die positiven Erfahrungen basieren bisher auf insgesamt boomenden Wohnimmobilienmärkten in Ballungsräumen. Im Falle eines Marktumschwungs, wenn also mehr Anbieter als Nachfrager vorhanden sind, werden etliche abgewanderte Hobbyvermieter wieder zurückkommen, weil sie dann einsehen, dass es oftmals eben doch einen ökonomischen Mehrwert hat, einen Vermittler einzubinden, gerade zum Beispiel bei der Mieterauswahl.“
Prof. Dr. Michael VoigtländerImmobilienökonom |
Außerdem gehe ich davon aus, dass die Maklercourtage durch das Bestellerprinzip sinken würde. Anders als der Käufer hat der Verkäufer nämlich die Möglichkeit, über den Preis zu verhandeln. Er kann sich Angebote verschiedener Makler kommen lassen und dann den aussuchen, der das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anbietet. Ob der Makler dann tatsächlich den Höchstsatz aushandeln kann, darf zumindest bezweifelt werden. In den Niederlanden, wo das Bestellerprinzip seit langem gilt, hat sich die Maklercourtage zwischen 1% und 2% eingependelt.“
Thomas ZabelVorstand der ZABEL PROPERTY AG |
Alexander WiechGeschäftsführer Politik und Kommunikation |
Thomas MeyerVorstand bei der WERTGRUND Immobilien AG |
Roland KampmeyerGeschäftsführer der Kampmeyer Immobilien GmbH |
Verkäufer könnten die Zahlungspflicht zwar nicht mehr auf den Käufer abwälzen, würden aber durch mehr Flexibilität, Vertrauen und Gewinn vom Bestellerprinzip profitieren: Es würde Verkäufern größere Flexibilität verleihen, weil zusätzliche Alternativen mehr Entscheidungsfreiheit geben. Es würde Vertrauen erhöhen, weil klare Verhältnisse Interessenkonflikte auflösen. Außerdem würde das Bestellerprinzip den Gewinn der Verkäufer erhöhen, denn höherer Wettbewerb führt zu Preisvorteilen und steuerliche Absetzbarkeit zu geringeren Kosten.“
Nikolai RothGeschäftsführer der Maklaro GmbH |
Einige befürchten, dass die Maklercourtage bei Einführung des Bestellerprinzips einfach auf den Kaufpreis aufgeschlagen würde. Aber auch das kann für Käufer von Vorteil sein, denn deren Eigenkapital wird dann nicht mehr durch die Maklergebühr geschmälert und kann durch die Baufinanzierung von der Bank mitfinanziert werden.
Sollte das Bestellerprinzip auch für den Kaufmarkt kommen, wird es zu einer Revolution und zu einer Selektion der guten von den schlechten Maklern führen. Davon profitiert letztlich der Verbraucher.“
Lars BergmannVorstand IMMOVATION Immobilien Handels AG |
Björn GaugerInhaber vom IMMOFUX ® Maklerverbund |
Thorsten HausmannGeschäftsführer der Werner Hausmann & Sohn Grundstücksgesellschaft mbH |
Dr. Konstantin KortmannHead of Residential Investment JLL Deutschland |
Alle Kommentare ... 20
Pingback: Notarkosten 2018
Eine Einführung des Bestellerprinzips beim Verkauf würde lediglich zur Verschiebung der Kosten und nicht zu einer Entlastung der Käufer führen und wird deshalb auch verständlicherweise als Mogelpackung angesehen. Was in den Ausführungen zum Bestellerprinzip auch nicht zur Geltung kommt sind die Vorteile und wesentlichen Leistungen des Maklers für den Käufer z.B. bei der Kaufpreisverhandlung. Selbstverständlich ist der Makler dabei vermittelnd für den Käufer tätig und sollte deshalb auch eine Provision von Ihm erhalten können. Bei einer Einführung des Bestellerprinzips würde der Makler aber ausschließlich für den Verkäufer arbeiten. Der Käufer würde auch schlechter Beraten als seither. Der Käufer als Kunde würde hierbei nicht berücksichtigt. Die Dienstleistung des Maklers für beide Parteien sowohl im Verkauf als auch bei der Vermietung wird daher unterschätzt.
Zum Glück müssen solche derartigen Debatten gerade nicht mehr geführt werden. Ich kann überhaupt nicht erkennen, warum die Einführung des Bestellerprinzips irgendwelche Vorteile bringen soll. Im Gegenteil: Der Käufer würde als nicht zahlender Kunde eher schlechtere als bessere Qualität in der Beratung erhalten. In jedem Berufsstand bis hin zum Manager gibt es schwarze Schafe, aber auch hochwertige Dienstleistungsunternehmen. Das Bestellerprinzip würde auch die guten Unternehmen vom Markt drängen.
Wenn die Nebenkosten sinken, werden die Verkäufer die Kaufpreise anheben und somit wieder alles ausgleichen. Das Bestellerprinzip ist daher Unsinn! Besser wäre es mehr Bauland zu erschließen, dann gäbe es diese Diskussionen überhaupt nicht.
Ist doch schon Ironie. Die SPD-regierten Bundesländer haben die meisten Nebenkosten (siehe Grunderwerbssteuer).
Hallo Kira,
das ist in der Tat ein sehr interessanter Aspekt, den ich mir noch gar nicht angeschaut hatte. Die beiden Bundesländer, die die Grunderwerbsteuer noch nie erhöht haben, sind Bayern und Sachsen, die beide in der Hand der Union sind. Allerdings hat die CDU jüngst auch Bundesländer übernommen, in denen die Grunderwerbsteuer mit 6,5% sehr hoch ist. Da wird es spannend sein, wie hier die Entwicklung in der Zukunft ist.
Viele Grüße
Alexander Knuppertz
Als Makler für den Käufer einen besseren Kaufpreis aushandeln und dann nur vom Verkäufer die Provision verlangen. Das kann doch einfach nicht richtig sein.
Ich bin generell gegen das Bestellerprinzip. Ich möchte die Maklerleistung in unserer Region kurz darstellen. Punkt 1: In unserer Region ist aufgrund des geringen Angebotes die Kaufpreisvorstellung der Verkäufer generell immer zu hoch angesiedelt. Punkt 2: Der Makler verhandelt vor Immobilienangebot mit dem Verkäufer einen tatsächlichen Marktwert für seine Immobilie aus. Jetzt werden einige behaupten, der Makler habe für den Verkäufer gehandelt und ihn beraten. Richtig ist aber auch, dass der Makler schon vor Immobilienangebot für den zukünftigen Käufer einen besseren Preis ausgehandelt hat. Beim Bestellerprinzip würde der Makler aber ausschließlich für den Verkäufer arbeiten und das würde sich auch im Kaufpreis bemerkbar machen.
Schade ist das Herr Kampmeyer immer wieder zu seiner Meinung befragt wird.
In seiner Region scheint es üblich zu sein die Maklergebühren im Kaufpreis zu verstecken.
Fakt ist, dass die meisten Immobilien ohne Makler zu einem viel höheren Preis angeboten und verkauft werden. Darüber sollte sich Gedanken gemacht werden.
Ob die Maklergebühren transparent offengelegt sind oder versteckt im Kaufpreis ist doch nicht relevant.
Die Einführung des Bestellerprinzips wie bei der Miete wäre absoluter Unsinn. Es sorgt nur dafür, dass die Kaufpreise weiter steigen. Jeder Verkäufer arbeitet auf Provision, nur mit dem Unterschied, dass im Immobilienverkauf dem Käufer durch Transparenz die Provision offengelegt wird. Wem es nicht gefällt, kann ja verhandeln. Übrigens sind Mieten noch höher gestiegen und das Angebot geringer seit Einführung des Bestellerprinzips.
Pingback: Bestellerprinzip: 19 Experten aus der Branche und Politik sagen ihre Meinung - realpress
Pingback: Interview mit Kathrin Appler von realbest zum Bestellerprinzip
Die unterschiedlichen Ansichten spiegeln sehr gut die Erfahrungen der Experten wider. Deutschlandweit arbeiten die Makler bereits seit Jahren mit unterschiedlichen Provisionssystemen – sowohl in der Vermietung als auch dem Verkauf von Wohnimmobilien. Ob es eine weitere Regulierung durch den Staat geben muss, ist fraglich. Die Rufe nach mehr Staat zeugen in den allermeisten Fällen von Unsicherheit. Fakt ist: trotz Immobilienboom bleiben Makler oftmals Einzelkämpfer und daran werden neue juristische Verordnungen nichts ändern. Die Konkurrenz ist stark – ein Haifischbecken – und Effizienz nicht das einzige Qualitätskriterium. Ein Makler muss ordentlich bezahlt werden. Die Dienstleistungen von reinen Online-Maklern sehe ich als geringwertiger an als die von klassischen Maklern – somit müsste auch die Vergütung anders sein. Dafür braucht es aber keine neuen Gesetze. Das Argument, dass der Käufer entlastet werde kann nur bedingt zählen. Eher sollte die Grunderwerbsteuer deutschlandweit einheitlich abgesenkt werden und der Staat wieder Anreizsysteme für die Eigentumsbildung schaffen. So ließe sich die Eigentumsquote eher erhöhen, als durch ein Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf.
Das Bestellerprinzip haben wir schon seit 25 Jahren. ….und wir leben immer noch! Also für uns ist es ein alter Hut. Im Prinzip finden wir es gut, aber nur wenn nicht gleichzeitig die Grunderwerbsteuer erhöht wird.
Eine spannend zu lesende Debatte, gratuliere! Ich sehe es so: Da der Makler – wie jeder Kaufmann – umsatzorientiert handelt, also möglichst einen Abschluß herbeiführen möchte, wird er immer im Sinne des Verkaufswilligen handeln, der sich an ihn gewandt hat: Möglichst hoher Preis, möglichst häufiger Verkauf. Insofern ist das Bestellerprinzip absolut einleuchtend und gerecht. Allerdings, wenn der Verkäufer die Maklerprovision über einen höheren Verkaufspreis „zurückzuholen“ versuchen, steigert das allerdings auch noch die Grunderwerbssteuer – wieder zu Lasten des Erwerbers. Die gut gemeinte Idee sollte deshalb mit einer Obergrenze der Maklercourtage einher gehen, die sich dann hauptsächlich am tatsächlichen Stundenaufwand und weniger am Wert der verkauften Immobilie bemessen möge. Damit könnten (neben Verkäufern und Erwerbern) Makler im ländlichen Raum oder in den Mittelstädten wohl ganz gut leben – diejenigen in den Metropolen aber, wo durch die heute erreichten Phantompreise die Courtage ein schnell verdientes Geld ist, wohl weniger. Fazit: Es bleibt Diskussionsbedarf, Königswege sind wie immer rar.
Als erstes schließe ich mich der Meinung von Jan S. an.
Ich habe leider meine Bedenken, was (zu mindestens vorläufig) die Aussortierung der schlechten Makler angeht. Dem Verkäufer kann und ist es doch egal, ob der Makler schlecht Informiert ist über seine Immobilie, wenn er das Haus oder die Wohnung verkauft. An erster Stelle kommt nun mal der Preis.
Ich selber habe Makler erlebt, die grade so das Klingelschild gefunden haben. Geschweige denn, über die Immobilie etwas sagen konnten. Und dies, obwohl Sie in namhaften Verbänden sind oder zu den Platzhirschen zählen.
Es muss und darf sich aber gerne etwas tun auf dem Markt.
Toll, dass hier so viele Experten zu Wort kommen. So kann man sich gut eine eigene Meinung bilden. Interessant wäre es auch zu lesen, was die Experten zum kontroversen ZIA-Frühjahrsgutachten sagen!
Hallo Jan, danke für die Anregung. Das haben wir direkt aufgegriffen: https://www.immo-online.com/blog/immobilienthemen/fruehjahrsgutachten-2017/